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Errata: Guidelines on reporting for Financial Stability Purposes

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Errata: Leitlinien über die Berichterstattung zum Zwecke der Finanz-Stabilität

Die folgenden Korrekturen finden sich in den aktualisierten Leitlinien über die Berichterstattung zum Zwecke der Finanz-Stabilität (einschließlich Anhänge).

Leitlinien (Hauptdokument)

Absätze 1.30 und 1.31:

Die Verweise auf die Leitlinien 10 und 13 werden gestrichen.

Absatz 1.42: Die Leitlinie 10 wird gestrichen.

Absatz 1.43: Leitlinie 11, nach Buchstabe a werden folgende Absätze eingefügt:

  • “b) Meldebogen S.14.04.11 des Technischen Anhangs A zur Angabe spezifischer Informationen zum Liquiditätsrisiko für das Lebensversicherungsgeschäft, nach Produkten, die vom Unternehmen ausgegeben wurden, nur wenn die in Artikel 230 der Solvabilität-II-Richtlinie festgelegte Methode 1 verwendet wird, und zwar entweder ausschließlich oder in Kombination mit der in Artikel 233 derselben Richtlinie festgelegten Methode 2, entsprechend den Hinweisen in S.14.01 des Technischen Anhangs B;
  • c) Meldebogen S.14.05.11 des Technischen Anhangs A zur Angabe spezifischer Informationen zum Liquiditätsrisiko für das Nichtlebensversicherungsgeschäft, nach Produkten, die vom Unternehmen ausgegeben wurden, nur wenn die in Artikel 230 der Solvabilität-II-Richtlinie festgelegte Methode 1 verwendet wird, und zwar entweder ausschließlich oder in Kombination mit der in Artikel 233 derselben Richtlinie festgelegten Methode 2, entsprechend den Hinweisen in S.14.01 des Technischen Anhangs B;
  • d) Meldebogen S.38.01.11 des Technischen Anhangs A zur Angabe der Duration versicherungstechnischer Rückstellungen, nur wenn die in Artikel 230 der Solvabilität-II-Richtlinie festgelegte Methode 1 verwendet wird, und zwar entweder ausschließlich oder in Kombination mit der in Artikel 233 derselben Richtlinie festgelegten Methode 2, entsprechend den Hinweisen in S.38.01 des Technischen Anhangs B;”

Absatz 1.44: Leitlinie 12, Buchstabe c wird wie folgt geändert:

c) Meldebogen S.02.01.01 in Anhang I der technischen Durchführungsstandards zur Übermittlung von Informationen zur Angabe von Bilanzinformationen, nur wenn die in Artikel 230 der Solvabilität-II-Richtlinie festgelegte Methode 1 verwendet wird, und zwar entweder ausschließlich oder in Kombination mit der in Artikel 233 derselben Richtlinie festgelegten Methode 2, entsprechend den Hinweisen in Anhang III der technischen Durchführungsstandards zur Übermittlung von Informationen;

  • Absatz 1.45: Die Leitlinie 13 wird gestrichen.
  • Absatz 1.46: In Leitlinie 14 werden nach Buchstabe a folgende Absätze eingefügt: “b) Meldebogen S.38.01.11 des Technischen Anhangs A zur Angabe der Duration versicherungstechnischer Rückstellungen, nur wenn die in Artikel 230 der Solvabilität-II-Richtlinie festgelegte Methode 1 verwendet wird, und zwar entweder ausschließlich oder in Kombination mit der in Artikel 233 derselben Richtlinie festgelegten Methode 2, entsprechend den Hinweisen in S.38.01 des Technischen Anhangs B;
  • “c) Meldebogen S.14.04.11 des Technischen Anhangs A zur Angabe spezifischer Informationen zum Liquiditätsrisiko für das Lebensversicherungsgeschäft, nach Produkten, die vom Unternehmen ausgegeben wurden, nur wenn die in Artikel 230 der Solvabilität-II-Richtlinie festgelegte Methode 1 verwendet wird, und zwar entweder ausschließlich oder in Kombination mit der in Artikel 233 derselben Richtlinie festgelegten Methode 2, entsprechend den Hinweisen in S.14.01 des Technischen Anhangs B;
  • d) Meldebogen S.14.05.11 des Technischen Anhangs A zur Angabe spezifischer Informationen zum Liquiditätsrisiko für das Nichtlebensversicherungsgeschäft, nach Produkten, die vom Unternehmen ausgegeben wurden, nur wenn die in Artikel 230 der Solvabilität-II-Richtlinie festgelegte Methode 1 verwendet wird, und zwar entweder ausschließlich oder in Kombination mit der in Artikel 233 derselben Richtlinie festgelegten Methode 2, entsprechend den Hinweisen in S.14.01 des Technischen Anhangs B;””

Absätze 1.51 bis 1.53: Die Leitlinie 18 wird gestrichen.

Technischer Anhang A

Die folgenden Meldebögen werden gestrichen:

  • S.01.01.10/12/14
  • S.01.02.01/04
  • S.14.01.10
  • S.38.01.10
  • S.40.01.10
  • (1) Der Meldebogen S.01.01.11 Inhalt der Übermittlung wird wie folgt geändert:
    • a. Die folgenden Zeilen werden eingefügt:
S.14.04.11 Liquiditätsrisiko für das Lebensversicherungsgeschäft
S.14.05.11 Liquiditätsrisiko für das Nichtlebensversicherungsgeschäft
S.38.01.11 Duration der versicherungstechnischen Rückstellungen
  • (2) Der Meldebogen S.01.01.13— Inhalt der Übermittlung wird wie folgt geändert:
    • a. Die folgenden Zeilen werden eingefügt:
S.02.01.01 Bilanz
S.14.04.11 Liquiditätsrisiko für das Lebensversicherungsgeschäft
S.14.05.11 Liquiditätsrisiko für das Nichtlebensversicherungsgeschäft
S.38.01.11 Duration der versicherungstechnischen Rückstellungen

b. Die folgenden Zeilen werden gestrichen:

Bilanz
  • (3) Der Meldebogen S.01.01.15— Inhalt der Übermittlung wird wie folgt geändert:
    • a. Die folgenden Zeilen werden eingefügt:
S.38.01.11 Duration der versicherungstechnischen Rückstellungen
  • (4) Der Meldebogen S.05.01.13 wird wie folgt geändert:
    • a. Die folgenden Zeilen werden geändert:
R0110 Gebuchte Prämien

brutto

Direktversicherungsgeschäft
R0120 Gebuchte Prämien —
brutto —
in Rückdeckung
übernommenes proportionales Geschäft
R0130 Gebuchte Prämien

brutto

nichtproportional
R1210 Bilanz

Sonstige versicherungstechnische
Aufwendungen/Erträge
R1410 Gebuchte Prämien

brutto
R2510 Bilanz

Sonstige versicherungstechnische
Aufwendungen/Erträge

b. Folgende Zeilen werden eingefügt:

R0300 Verdiente Prämien

netto
R1600 Verdiente Prämien

netto
  • (5) Die Meldebögen S.14.04.11 und S.14.05.11 werden eingefügt.
  • (6) Der Meldebogen S.38.01.11 wird eingefügt.
  • (7) Der Meldebogen S.39.01.11 wird wie folgt geändert:
    • a. Folgende Zeilen werden eingefügt:
R0020 Versicherungstechnische Rechnung

Nettoergebnis

Nichtlebensversicherungsgeschäft
R0030 Versicherungstechnische Rechnung

Nettoergebnis

Lebensversicherungsgeschäft
R0040 Nichtversicherungstechnische Rechnung

Bilanz
R0050 Ertragsteuern

Technischer Anhang B

S.01.01. – Inhalt der Übermittlung

Die folgenden Elemente werden in die Hinweise eingefügt:

ELEMENT HINWEISE
C0010/
R0253
S.14.04

Liquiditätsrisiko
für das
Lebensversicheru
ngsgeschäft
Aus der folgenden abschließenden Liste ist
eine Option auszuwählen:
1
–Gemeldet 2

Nicht gemeldet, da kein
Geschäft im Bereich Lebensversicherung
und nach Art der Lebensversicherung
betriebene Krankenversicherung
0

Nicht gemeldet aus anderen Gründen
(in diesem Fall muss eine gesonderte
Begründung angegeben werden)
C0010/
R0254
S.14.05

Liquiditätsrisiko
Aus der folgenden abschließenden Liste ist
eine Option auszuwählen:
für das
Nichtlebensversic
herungsgeschäft
1
–Gemeldet 2

Nicht
gemeldet, da kein
Geschäft im Bereich
Nichtlebensversicherung und nach Art der
Nichtlebensversicherung
betriebene
Krankenversicherung
0

Nicht gemeldet aus anderen Gründen
(in diesem Fall muss eine gesonderte
Begründung angegeben werden)
C0010/
R0950
S.38.01 Aus der folgenden abschließenden Liste ist
eine Option auszuwählen:
1

Gemeldet
0

Nicht gemeldet
(in diesem Fall muss
eine gesonderte Begründung angegeben
werden)

Die folgenden Elemente werden aus den Hinweisen gestrichen: C0010/R0250; C0010/R0970

S.05.01.13 – Prämien, Forderungen und Aufwendungen nach Geschäftsbereichen

Die folgenden Elemente werden in den Hinweisen geändert:

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen müssen gebuchte/verdiente Prämien gemäß Artikel 1 Absätze 11 und 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 melden, und zwar unabhängig davon, ob nationale Rechnungslegungsvorschriften oder die IFRS zugrunde gelegt werden.

ELEMENT HINWEISE
Nichtlebensversicherungs-
und Rückversicherungsverpflichtungen
C0010 bis
C0120/R0
110
Gebuchte
Prämien

brutto

Direktversicheru
ngsgeschäft
Die gebuchten Bruttobeiträge umfassen alle
während
des
Berichtszeitraums
für
die
Versicherungsverträge fälligen Beiträge aus dem
Direktversicherungsgeschäft,
unabhängig
davon,
ob
sich
diese
Beiträge
ganz
oder
teilweise auf einen späteren Berichtszeitraum
beziehen. Steuern oder Abgabenbeträge sollten
von
den
gebuchten
Prämien
ausgenommen
werden.
C0010 bis
C0120/R0
120
Gebuchte
Prämien —
brutto —
in
Rückdeckung
übernommenes
proportionales
Geschäft
Die gebuchten Bruttobeiträge umfassen alle
während
des
Berichtszeitraums
für
die
Versicherungsverträge
fällig
gewordenen
Beiträge
aus
dem
in
Rückdeckung
übernommenen
proportionalen
Versicherungsgeschäft, unabhängig davon, ob
sich diese Beiträge ganz oder teilweise auf einen
späteren Berichtszeitraum beziehen. Steuern
oder Abgabenbeträge sollten von den gebuchten
Prämien ausgenommen werden.
C0130 bis
C0160/R0
130
Gebuchte
Prämien —
brutto —
in
Rückdeckung
übernommenes
nichtproportional
es Geschäft
Die gebuchten Bruttobeiträge umfassen alle
während
des
Berichtszeitraums
für
die
Versicherungsverträge
fällig
gewordenen
Beiträge
aus
dem
in
Rückdeckung
übernommenen
nichtproportionalen
Versicherungsgeschäft, unabhängig davon, ob
sich diese Beiträge ganz oder teilweise auf einen
späteren Berichtszeitraum beziehen. Steuern
oder Abgabenbeträge sollten von den gebuchten
Prämien ausgenommen werden.
C0200/R1
210
Bilanz

Sonstige
versicherungstec
hnische
Aufwendungen/E
rträge
Versicherungstechnische Nettoaufwendungen/-
erträge,
die nicht unter die vorgenannten
Aufwendungen/Erträge fallen und nicht nach
Geschäftsbereichen aufgeteilt werden.
Versicherungstechnische
Aufwendungen/Erträge
wie
Steuern,
Zinsaufwendungen,
Verluste
aus
Veräußerungen
usw.
sind
hier
nicht
einzubeziehen.
Lebensversicherungs-
und Rückversicherungsverpflichtungen
C0210 bis
C0280/R1
410
Gebuchte
Prämien

brutto
Die gebuchten Bruttobeiträge umfassen alle
während
des
Berichtszeitraums
für
die
Versicherungsverträge fälligen Beiträge aus dem
Bruttogeschäft, unabhängig davon, ob sich diese
Beiträge ganz oder teilweise auf einen späteren
Berichtszeitraum
beziehen.
Steuern
und
Abgabenbeträge
sind
von
den
gebuchten
Prämien auszuschließen.
Beinhaltet
sowohl
das
Direktversicherungsgeschäft
als
auch
das
Rückversicherungsgeschäft.
C0300/R2
510
Bilanz

Sonstige
versicherungstec
hnischen
Aufwendungen/E
rträge
Versicherungstechnische Nettoaufwendungen/-
erträge,
die
nicht
unter
die
vorgenannten
Aufwendungen/Erträge fallen und nicht nach
Geschäftsbereichen aufgeteilt werden.
Nicht-Versicherungstechnische
Aufwendungen/Erträge
wie
Steuern,
Zinsaufwendungen,
Verluste
aus
Veräußerungen
usw.
sind
hier
nicht
einzubeziehen.

Die folgenden Elemente werden in die Hinweise eingefügt:

ELEMENT HINWEISE
Nichtlebensversicherungs-
und Rückversicherungsverpflichtungen
C0010 bis
C0200/R0
300
Verdiente
Prämien —
netto
Die
Summe
der
gebuchten
Bruttobeiträge
abzüglich
der
Veränderung
der
Brutto
Beitragsüberträge
für
das
Direktversicherungsgeschäft bezogen auf die
Summe des Direktversicherungsgeschäfts und
des in Rückdeckung übernommenen Geschäfts,
vermindert
um
den
an
Rückversicherungsunternehmen
abgegebenen
Betrag.
Lebensversicherungs-
und Rückversicherungsverpflichtungen
C0210 bis
C0300/R1
600
Verdiente
Prämien —
netto
Die
Summe
der
gebuchten
Bruttobeiträge
abzüglich
der
Veränderung
der
Brutto
Beitragsüberträge
für
das
Direktversicherungsgeschäft bezogen auf die
Summe des Direktversicherungsgeschäfts und
des in Rückdeckung übernommenen Geschäfts,
vermindert um den an
Rückversicherungsunternehmen abgegebenen
Betrag.

S.14.04.11 – Liquiditätsrisiko für das Lebensversicherungsgeschäft

Allgemeine Bemerkungen:

Dieser Anhang enthält weitere Hinweise im Zusammenhang mit den Meldebögen aus Anhang I der vorliegenden Verordnung. In der ersten Spalte der folgenden Tabelle werden die zu berichtenden Elemente entsprechend den im Meldebogen in Anhang I angegebenen Spalten- und Zeilennummern aufgeführt.

Dieser Anhang bezieht sich auf die halbjährliche Übermittlung von Informationen für die Zwecke der Finanzstabilität für Einzelunternehmen und Gruppen ohne Rückversicherungsunternehmen.

Dieser Meldebogen umfasst Informationen über das Liquiditätsrisiko, und es werden Informationen über Lebensversicherungsleistungen, vereinnahmte Prämien, ausstehende Prämien und die steuerliche Behandlung erhoben.

ELEMENT HINWEISE
Portfolio
C0090 Vermögenswerte in
fonds-
und
indexgebundenen
Verträgen
Geben
Sie
die
in
fonds-
und
indexgebundenen
Verträgen
gehaltenen Vermögenswerte an.
Aus der folgenden abschließenden
Liste ist eine Option auszuwählen:
1 -
Fonds-
oder indexgebunden
2 -
Weder
fonds-
noch
indexgebunden
C0055 Steuerliche Behandlung
von Produkten
Dieses Feld enthält Informationen
über die steuerliche Behandlung
von Produkten, insbesondere wenn
die
steuerliche
Behandlung
die
Entscheidung über die Ausführung
eines Rückkaufs/eine Kündigung
beeinflusst.
Aus
der
folgenden
abschließenden
Liste
ist
eine
Option auszuwählen:

Bei Ablauf/Rückkauf gibt es
keinen
steuer-
oder
subventionsbezogenen
Verlust
(*);

Bei Ablauf/Rückkauf gehen
vergangene
oder
künftige
Steuervergünstigungen
oder
andere Subventionen verloren;

Andere
steuerbezogene
Verluste,
die
nicht
unter
die
vorgenannten Optionen fallen;

Nicht zutreffend.
(*)
Umfasst
Fälle,
in
denen
Policeninhaber einen Steuer-
oder
Subventionsverlust
erleiden
würden,
sofern
nicht
ein
vergleichbarer Versicherer bereit
ist, den Vertrag zu übernehmen.
Steuervergünstigungen,
die
sich
auf
künftige
Prämien
beziehen,
d.
h. Fälle, in denen sich durch
Prämien
künftige
Ertragsteuerzahlungen verringern,
sind
für
die
Zwecke
der
vorstehenden
Einstufung
nicht
relevant.
Ob für einen bestimmten Vertrag
im Rahmen eines Produktes am
Bewertungstag
tatsächlich
ein
steuerlicher Verlust eintritt, kann
von den individuellen vertraglichen
Parametern wie Laufzeit oder Alter
des Policeninhabers abhängen. Für
die
in
C0210
zu
machenden
Angaben ist keine Differenzierung
nach
solchen
Parametern
erforderlich. Die Kriterien sollten
gewählt
werden,
wenn
ein
entsprechender
steuerlicher
Verlust
für
die
Verträge
des
Produktes auftreten kann.
C0080 Land Angabe
des
Ländercodes
nach
ISO
3166-1 Alpha-2 oder Liste der
Codes
nach
folgenden
Anweisungen:
-
Code
nach
ISO-3166-1
Alpha-2
des
Landes
des
Vertragsabschlusses im Falle von
Ländern, auf die mehr als 10
%
der
versicherungstechnischen
Rückstellungen
oder
gebuchten
Prämien
für
ein
bestimmtes
Produkt entfallen.
-
Im
Falle
der
Rückversicherung ist das Land des
Zedenten anzugeben.
-
Für
die
Länder,
auf
die
weniger
als
10
%
der
versicherungstechnischen
Rückstellungen
oder
gebuchten
Prämien
für
ein
bestimmtes
Produkt entfallen, ist eine Liste der
entsprechenden Codes nach ISO
3166-1 Alpha-2 anzugeben.
Genaue Angaben zum Portfolio
C0015 Identifikationscode und
Art des Codes des
Unternehmens
Identifikationscode
des
Unternehmens, auf das sich das
Produkt
bezieht,
nach
absteigender Priorität:
-
Rechtsträgerkennung (LEI);
-
Auf
dem
lokalen
Markt
verwendeter, von der nationalen
Aufsichtsbehörde
vergebener
Identifikationscode.
C0070 Gesamtbetrag der
Schadenzahlungen
(Jahresbeginn bis dato)
Im Laufe des Jahres geleistete
Zahlungen für Versicherungsfälle
bezogen
auf
die
Summe
des
Direktversicherungsgeschäfts.
Dies umfasst keine Änderungen
der Rückstellungen für noch nicht
abgewickelte
Versicherungsfälle,
und
davon
ausgenommen
sind
Schadensregulierungsaufwendung
en
und
die
Bewegung
der
Rückstellungen
für
Schadensregulierungsaufwendung
en.
C0290 Vereinnahmte Prämien

brutto
(Jahresbeginn bis dato)
Die vereinnahmten Bruttoprämien
stellen
die
Summe
aus
dem
Direktversicherungsgeschäft
und
dem
übernommenen
Versicherungsgeschäft
dar,
vermindert
um
den
an
Rückversicherungsunternehmen
abgegebenen
Betrag,
der
tatsächlich
in
dem
Zeitraum
vereinnahmt wurde, unabhängig
vom zeitlichen Bezug.
C0074 Verwaltungsaufwendung
en
Alle
Verwaltungsaufwendungen
des Unternehmens während des
Berichtszeitraums,
periodengerecht zugeordnet nach
Produkten.
C0180 Bester Schätzwert Betrag
des
besten
Brutto
Schätzwerts,
berechnet
nach
Produkten.
C0200 Rückkaufswert Wert
(Betrag
der
versicherungstechnischen
Rückstellungen)
der
Lebensversicherungsverträge, die
im
Berichtszeitraum
ganz
oder
teilweise
abgelaufen
sind
oder
C0270 Ausstiegsbedingungen
am Berichtstag
rückgekauft wurden
Stufen
Sie
die
Informationen
entsprechend
der
folgenden
abschließenden Liste bezüglich der
Ausstiegsbedingungen ein:
1 -
Rückkaufswert
entspricht
bestem
Schätzwert/nationalen
satzungsmäßigen Rücklagen und
Kündigungsfrist von unter einer
Woche
2 -
Rückkaufswert
entspricht
bestem
Schätzwert/nationalen
satzungsmäßigen Rücklagen und
Kündigungsfrist von mehr als einer
Woche,
aber
weniger
als
3
Monaten
3 -
Rückkaufswert
entspricht
bestem
Schätzwert/nationalen
satzungsmäßigen Rücklagen und
Kündigungsfrist
von
mehr
als
3
Monaten
4 -
Rückkaufswert
zwischen
100
% (exklusiv) und 80
% des
besten Schätzwerts/der nationalen
satzungsmäßigen Rücklagen und
Kündigungsfrist von unter einer
Woche
5 -
Rückkaufswert
zwischen
100
% (exklusiv) und 80
% des
besten Schätzwerts/der nationalen
satzungsmäßigen Rücklagen und
Woche,
aber
weniger
als
3
Monaten
6 -
Rückkaufswert
zwischen
100
% (exklusiv) und 80
% des
besten Schätzwerts/der nationalen
satzungsmäßigen Rücklagen und
Kündigungsfrist
von
mehr
als
3
Monaten
7 -
Rückkaufswert von unter 80
%
des
besten
Schätzwerts/der
nationalen
satzungsmäßigen
Rücklagen
und
Kündigungsfrist
von unter einer Woche
8 -
Rückkaufswert von unter 80
%
des
besten
Schätzwerts/der
nationalen
satzungsmäßigen
Rücklagen
und
Kündigungsfrist
von mehr als einer Woche, aber
weniger als 3
Monaten
9 -
Rückkaufswert von unter 80
%
des
besten
Schätzwerts/der
nationalen
satzungsmäßigen
Rücklagen
und
Kündigungsfrist
von mehr als 3
Monaten
10 -
Sonstiges
Die
Kündigungsfrist
sollte
als
Zeitraum
(z.
B.
Tage
oder
Wochen) verstanden werden, der
vom
Versicherungsunternehmen
zwischen
der
Mitteilung
des
Policeninhabers über seine Absicht
zur
Kündigung
der
Versicherungspolice
und
dem
tatsächlichen
Kündigungsdatum
verlangt wird. Der Begriff bezieht
sich nicht auf die Bedenkzeit, in
der ein Kunde den Vertrag ohne
Vertragsstrafe kündigen kann.
Wenn diese Zelle nicht anwendbar
ist, d.
h., wenn ein Vertrag nicht
rückgekauft werden kann, z.
B. für
Renten
aus
Nichtlebensversicherungsverträge
n, kann diese Zelle leer gelassen
werden.
C0300 Nettozahlungsströme Die
Nettozahlungsströme
aus
aus Rückversicherung Rückversicherung
stellen
die
(Forderungen Differenz
zwischen
den
Nettoforderungen
gegenüber
Verbindlichkeiten) im Rückversicherern und den
Zeitraum Verbindlichkeiten gegenüber
(Jahresbeginn bis dato) Rückversicherern (Jahresbeginn
bis dato) dar.

S.14.05.11 – Liquiditätsrisiko für das Nichtlebensversicherungsgeschäft

Allgemeine Bemerkungen:

Dieser Anhang enthält weitere Hinweise im Zusammenhang mit den Meldebögen aus Anhang I der vorliegenden Verordnung. In der ersten Spalte der folgenden Tabelle werden die zu berichtenden Elemente entsprechend den im Meldebogen in Anhang I angegebenen Spalten- und Zeilennummern aufgeführt.

Dieser Anhang bezieht sich auf die halbjährliche Übermittlung von Informationen für die Zwecke der Finanzstabilität für Einzelunternehmen und Gruppen, ohne Rückversicherungsunternehmen.

Dieser Meldebogen umfasst Informationen über das Liquiditätsrisiko, und es werden Angaben zum Portfolio bezüglich Ansprüche aus Nichtlebensversicherungen, vereinnahmte Prämien und ausstehende Prämien erhoben.

ELEMENT HINWEISE
Portfolio
C0080
Land Ländercode
gemäß
ISO
3166-1
Alpha-2
oder Liste der Codes entsprechend
den folgenden Hinweisen:
-
Code
nach
ISO-3166-1
Alpha-2
des
Landes
des
Vertragsabschlusses im Falle von
Ländern, auf die mehr als 10
% der
versicherungstechnischen
Rückstellungen
oder
gebuchten
Prämien
für
ein
bestimmtes
Produkt entfallen.
-
Im
Falle
der
Rückversicherung ist das Land des
Zedenten anzugeben.
-
Für
die
Länder,
auf
die
weniger
als
10
%
der
versicherungstechnischen
Rückstellungen
oder
gebuchten
Prämien
für
ein
bestimmtes
Produkt entfallen, ist eine Liste der
entsprechenden Codes nach ISO
3166-1 Alpha-2 anzugeben.
Genaue Angaben zum Portfolio
C0015 Identifikationscode
und Art des Codes
des Unternehmens
Identifikationscode
des
Unternehmens, auf das sich das
Produkt bezieht, nach absteigender
Priorität:
-
Rechtsträgerkennung (LEI);
-
Auf
dem
lokalen
Markt
verwendeter, von der nationalen
Aufsichtsbehörde
vergebener
Identifikationscode.
C0070 Gesamtbetrag der
Schadenzahlungen
(Jahresbeginn bis
dato)
Ansprüche
und
andere
versicherungstechnische
Abflüsse
ohne Abzug der bis dato gezahlten,
aus
Rückversicherungsverträgen
einforderbaren
Beträge.
Dies
umfasst
keine
Änderungen
der
Rückstellungen
für
noch
nicht
abgewickelte
Versicherungsfälle,
und
davon
ausgenommen
sind
Schadensregulierungsaufwendung
en
und
die
Bewegung
der
Rückstellungen
für
Schadensregulierungsaufwendung
en.
C0290 Vereinnahmte
Prämien

brutto
(Jahresbeginn bis
dato)
Die vereinnahmten Bruttoprämien
stellen
die
Summe
aus
dem
Direktversicherungsgeschäft
und
dem
übernommenen
Versicherungsgeschäft
dar,
vermindert
um
den
an
Rückversicherungsunternehmen
abgegebenen
Betrag,
der
tatsächlich
in
dem
Zeitraum
vereinnahmt
wurde,
unabhängig
vom zeitlichen Bezug.
C0180 Bester Schätzwert Betrag
des
besten
Brutto
Schätzwerts,
berechnet
nach
Produkten.
C0300 Nettozahlungsströme
aus Rückversicherung
(Forderungen
Verbindlichkeiten) im
Zeitraum
(Jahresbeginn bis
dato)
Die
Nettozahlungsströme
aus
Rückversicherung
stellen
die
Differenz
zwischen
den
Nettoforderungen
gegenüber
Rückversicherern
und
den
Verbindlichkeiten
gegenüber
Rückversicherern (Jahresbeginn bis
dato) dar.
C0310 Ausstehende Prämien Gesamtbetrag der Zahlung bis dato
(Jahresbeginn bis im
Zusammenhang
mit
einer
dato) vorzeitigen Vertragsbeendigung.

S.38.01.11 –Duration der versicherungstechnischen Rückstellungen

Allgemeine Bemerkungen:

Dieser Anhang enthält weitere Hinweise im Zusammenhang mit den Meldebögen aus Anhang I der vorliegenden Verordnung. In der ersten Spalte der folgenden Tabelle werden die zu berichtenden Elemente entsprechend den im Meldebogen in Anhang I angegebenen Spalten- und Zeilennummern aufgeführt.

Dieser Anhang bezieht sich auf die halbjährliche Übermittlung von Informationen für die Zwecke der Finanzstabilität für Einzelunternehmen und Gruppen.

Dieser Meldebogen umfasst Informationen über die Duration versicherungstechnischer Rückstellungen. Die Tabelle zur modifizierten Duration sollte von allen Unternehmen ausgefüllt werden. Die Angaben in der Tabelle zur effektiven Duration sind nur zu machen, wenn die versicherungstechnischen Rückstellungen wesentliche Optionen aufweisen.

ELEMENT HINWEISE
Modifizierte Duration der versicherungstechnischen Rückstellungen
C0010/R0100 Versicherungstechnische
Rückstellungen,
Lebensversicherung ohne
fondsgebunden

modifizierte Duration
Modifizierte Duration (Sensitivität
des
Barwerts
hinsichtlich
einer
Veränderung
des
Ertrags
pro
Einheit)
der
versicherungstechnischen
Rückstellungen,
Lebensversicherung
außer
fondsgebundene
Produkte
ohne
Kapitalanlagegarantien.
C0010/R0200 Versicherungstechnische
Rückstellungen,
Nichtlebensversicherung

modifizierte Duration
Modifizierte
Duration
der
versicherungstechnischen
Rückstellungen
(Sensitivität
des
Barwerts
hinsichtlich
einer
Veränderung
des
Ertrags
pro
Einheit)

Nichtlebensversicherungsgeschäft.
C0020/R0100 Versicherungstechnische
Rückstellungen,
Lebensversicherung ohne
fondsgebunden

Höhe
der
versicherungstechnischen
Rückstellungen
Die
Höhe
der
versicherungstechnischen
Rückstellungen im Zusammenhang
mit dem Wert für die Duration in
Zelle
C0010/R0100.
C0020/R0200 Versicherungstechnische
Rückstellungen,
Nichtlebensversicherung

Höhe der
versicherungstechnischen
Rückstellungen
Die
Höhe
der
versicherungstechnischen
Rückstellungen im Zusammenhang
mit dem Wert für die Duration in
Zelle
C0010/R0200.
Effektive Duration der versicherungstechnischen Rückstellungen
C0030/R0300 Versicherungstechnische
Rückstellungen,
Lebensversicherung ohne
fondsgebunden

effektive Duration
Effektive1 Duration (Sensitivität des
Barwerts
hinsichtlich
einer
Veränderung
des
Ertrags
pro
Einheit
unter
Berücksichtigung
eingebetteter
Optionen)
der
versicherungstechnischen
Rückstellungen,
Lebensversicherung
außer
fondsgebundene
Produkte
ohne
Kapitalanlagegarantien.
Angaben
zur effektiven Duration sind nur zu
machen,
wenn
die
versicherungstechnischen
Rückstellungen
wesentliche
Optionen aufweisen.
C0030/R0400 Versicherungstechnische
Rückstellungen,
Nichtlebensversicherung

Effektive Duration
Effektive
Duration
der
versicherungstechnischen
Rückstellungen
(Sensitivität
des
Barwerts
hinsichtlich
einer
Veränderung
des
Ertrags
pro
Einheitunter
Berücksichtigung
eingebetteter
Optionen)

Nichtlebensversicherungsgeschäft.
Angaben zur effektiven Duration
sind nur zu machen, wenn die
versicherungstechnischen

1 Bei der effektiven Duration ist es konzeptionell möglich, die Schwankung der Zahlungsströme bei sich wandelnden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Dieses Konzept beruht auf einer vollständigen Neubewertung der betreffenden Bilanzpositionen und berücksichtigt daher beide Aspekte: 1) Änderungen der Abzinsungssätze und 2) Änderungen der Zahlungsströme. Konkret würde die

effektive Duration für versicherungstechnische Rückstellungen wie folgt berechnet werden:

$$D_{TP}^{eff} = \frac{TP_{IRdown} - TP_{IRup}}{2 \cdot \Delta y \cdot TP_{Grundlage}}$$

wobei(∙) der marktkonforme Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen im jeweiligen Szenario am Stichtag ist. Entsprechend bezieht sich TPbase auf das Basisszenario, während TPIRup und TPIRdown sich auf Szenarien mit parallelen Zinsbewegungen nach oben bzw. nach unten beziehen. Die beiden Szenarien IRup und IRdown lassen sich durch eine absolute Parallelverschiebung von ±Δγ der zugrunde liegenden Marktkurve am Stichtag beschreiben (z. B. Swap oder Renditekurve für Staatsanleihen). Die Verschiebung der Renditekurve wäre eine parallele Verschiebung der gesamten Kurve um 50 Basispunkte. Ob für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gleichzeitig dieselbe Verschiebung der Renditekurve angewandt würde oder ob alternativ Elemente des RFR-Mechanismus wie eine Extrapolation für die Passivseite berücksichtigt werden sollten, ist Gegenstand weiterer Diskussionen. Dabei ist zu beachten, dass das Konzept der effektiven Duration auf einer vollständigen Neubewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen beruht und für die Lebensversicherung daher in der Regel zwei zusätzliche Modellierungen von stochastischen Modellen zu Zahlungsströmen im Lebensversicherungsgeschäft erforderlich sind.

Rückstellungen
wesentliche
Optionen aufweisen.
C0040/R0300 Versicherungstechnische
Rückstellungen,
Lebensversicherung ohne
fondsgebunden

Höhe
der
versicherungstechnischen
Rückstellungen
Die
Höhe
der
versicherungstechnischen
Rückstellungen im Zusammenhang
mit dem Wert für die Duration in
Zelle
C0030/R0300. Angaben zur
effektiven Duration sind nur zu
machen,
wenn
die
versicherungstechnischen
Rückstellungen
wesentliche
Optionen aufweisen.
C0040/R0400 Versicherungstechnische
Rückstellungen,
Nichtlebensversicherung

Höhe der
versicherungstechnischen
Rückstellungen
Die
Höhe
der
versicherungstechnischen
Rückstellungen im Zusammenhang
mit dem Wert für die Duration in
Zelle
C0030/R0400. Angaben zur
effektiven Duration sind nur zu
machen,
wenn
die
versicherungstechnischen
Rückstellungen
wesentliche
Optionen aufweisen.

Die folgenden Elemente werden aus den Hinweisen gestrichen: C0010/R0010 und C0010/R0020

S.39.01.11– Gewinn und Verlust

Absatz 2 der Allgemeinen Bemerkungen wird wie folgt geändert: Dieser Anhang bezieht sich auf die halbjährliche Übermittlung von Informationen für die Zwecke der Finanzstabilität für Einzelunternehmen und Gruppen.

Dieser Meldebogen ist aus Sicht der konsolidierten Rechnungslegung auszufüllen, d. h.

nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften (“GAAP”) oder (gegebenenfalls) nach den IFRS. Dabei verwenden die Gruppen den Ansatz und die Bewertungsgrundlage aus dem veröffentlichten Abschluss; ein erneuter Ansatz oder eine erneute Bewertung ist nicht erforderlich.

Die folgenden Elemente werden in die Hinweise eingefügt:

ELEMENT HINWEISE
Genaue Angaben
C0010/R001
0
Gesetzlich vorgeschriebene
Rechnungslegung: Gewinn und
Verlust
Gewinn
oder
Verlust
nach
Steuern
gemäß
der
Richtlinie
91/674/EWG,
Artikel
34, III., Posten
16 und
für IFRS Jahresgewinn.
Sofern die Zahlen zu Gewinn
und Verlust auf der Grundlage
einer
gesetzlich
vorgeschriebenen
Rechnungslegung
nicht
halbjährlich
verfügbar
sind,
sollte eine Schätzung vorgelegt
werden.
C0010/R002
0
Versicherungstechnische
Rechnung

Nettoergebnis

Nichtlebensversicherungsgesch
äft
Ergebnis
der
versicherungstechnischen
Rechnung

Nichtlebensversicherungsgesch
äft
gemäß
der
Richtlinie
91/674/EWG,
Artikel
34, III., Punkt
1 und für
IFRS versicherungstechnisches
Ergebnis
(Nichtlebensversicherung) und
Finanzerträge
oder
-
aufwendungen
für
Nichtlebensversicherung.
Sofern die Zahlen zu Gewinn
und Verlust auf der Grundlage
einer
gesetzlich
vorgeschriebenen
Rechnungslegung
nicht
halbjährlich
verfügbar
sind,
sollte eine Schätzung vorgelegt
werden.
C0010/R003
0
Versicherungstechnische
Rechnung

Nettoergebnis

Lebensversicherungsgeschäft
Ergebnis
der
versicherungstechnischen
Rechnung

Lebensversicherungsgeschäft
gemäß Richtlinie
91/674/EWG,
Artikel
34, III., Punkt
2, und für
IFRS versicherungstechnisches
Ergebnis (Lebensversicherung)
und
Finanzerträge
oder
-
aufwendungen
für
Lebensversicherung.
Sofern die Zahlen zu Gewinn
und Verlust auf der Grundlage
einer
gesetzlich
vorgeschriebenen
Rechnungslegung
nicht
halbjährlich
verfügbar
sind,
sollte eine Schätzung vorgelegt
werden.
C0010/R004 Nichtversicherungstechnische Das
Ergebnis
der
0 Rechnung

Ergebnis
nichtversicherungstechnischen
Rechnung ist hier definiert als
die
Summe
von
Richtlinie
91/674/EWG,
Artikel
34, III., Punkte
3., 4.,
5., 6., 7., 8., 10., 11., 12., 14.
und 15. und für die IFRS als
Gewinn
vor
Ertragsteuer
abzüglich
versicherungstechnischen
Ergebnisses
sowie
versicherungstechnischer
Finanzerträge
oder
-
aufwendungen.
Sofern die Zahlen zu Gewinn
und Verlust auf der Grundlage
einer
gesetzlich
vorgeschriebenen
Rechnungslegung
nicht
halbjährlich
verfügbar
sind,
sollte eine Schätzung vorgelegt
werden.
C0010/R005 Ertragsteuern Gezahlte Steuer ist definiert als
0 die
Summe
von
Richtlinie
91/674/EWG,
Artikel
34, III., Punkte
9. und
13.
und
für
die
IFRS
als
Ertragsteueraufwendungen.
Sofern
die
Zahlen
und
die
Aufgliederung zu Gewinn und
Verlust auf der Grundlage einer
gesetzlich
vorgeschriebenen
Rechnungslegung
nicht
halbjährlich
verfügbar
sind,
sollte eine Schätzung vorgelegt
werden.